Dazu gehören zum Beispiel die Vorbereitung auf Erstkommunion und Firmung oder die Vorbereitung und Durchführung von Festen, Projekten u.v.m. Sie engagieren sich in gesellschaftspolitischen Belangen, sie sind aktiv beim Aufbau von Nachbarschaftshilfen, der Gestaltung von Angeboten der Erwachsenenbildung, im Engagement für die Ökumene, für die Weltkirche und für die Bewahrung der Schöpfung. Für diese besonderen Anliegen und Aufgaben werden Arbeitskreise (AK) gebildet.
„Im Pfarrgemeinderat spiegelt sich der Reichtum der Kirche. In ihm arbeiten Frauen und Männer aller Altersstufen zusammen, beraten, treffen Entscheidungen, setzen Beschlüsse um. Der Pfarrgemeinderat dient dem Miteinander der vielen Dienste und Gaben, die der Heilige Geist schenkt, und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lebendigkeit und zur Einheit der Pfarrgemeinde.“ – Kardinal Friedrich Wetter
Der Pfarrgemeinderat wird stets auf 4 Jahre gewählt. Ihm gehören die von der Pfarrgemeinde direkt gewählten Mitglieder an. Hinzu kommen laut Satzung der Pfarrer bzw. Pfarradministrator und ein vom Pfarrer bestimmtes Mitglied des Seelsorgeteams. Der PGR darf in begrenzter Zahl zusätzliche Mitglieder hinzuwählen oder hinzuberufen, die dann dieselben Rechte und Pflichten haben. Der Pfarrgemeinderat trifft sich regelmäßig zu Sitzungen, in denen wichtige Pfarrangelegenheiten diskutiert und Beschlüsse gefasst werden. Dazu kommen noch Aktivitäten im Festkreis des Jahres und je nach eigenem Engagement in einem Arbeitskreis.
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind in der Regel öffentlich. Alle Pfarreimitglieder sind herzlich eingeladen, die eine oder andere Sitzung zu besuchen.