Zum Zweck der Zusammenarbeit haben die vier Kirchenstiftungen unseres Pfarrverbands eine Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben (v.a. Verwaltung, Haushalt, Personal, Buchführung und Rechnungslegung) und zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der vier beteiligten Stiftungen (Verwaltungs- und Haushaltsverbund) getroffen.
Die Kirchenverwaltung ist das Organ der jeweiligen Kirchenstiftung, das sich mit Verwaltungs- und Personalfragen sowie mit Vermögen und Anschaffungen der Pfarrei befasst. Im Gegensatz zu den Sitzungen des Pfarrgemeinderats sind die Sitzungen der Kirchenverwaltung nicht öffentlich.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates beraten und unterstützen den Pfarrer und die hauptamtlichen Mitarbeiter der Seelsorge und wirken in vielfältiger Weise tatkräftig am Gemeindeleben mit.